SPB 4

Im Schwerpunktbereich 4 lernen die Studierenden die Rechtsstellung der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Gefüge kennen. Die Veranstaltungen behandeln aktuelle Fragestellungen, die sich aus der zunehmenden europäischen Integration und der immer weiter fortschreitenden Globalisierung ergeben. Im Schwerpunktbereich vertiefen die Studierenden außerdem ihr Wissen im deutschen Staatsrecht und im Europarecht, Kenntnisse, die sie auch in den Pflichtfachprüfungen der Staatsexamina benötigen.

Aufgrund der zunehmenden Einbindung Deutschlands in europäische und internationale Institutionen nimmt auch die Verflechtung zwischen nationalem und internationalem Recht zu. Im Berufsleben werden daher immer häufiger Kenntnisse über die internationalen Bezüge des deutschen Rechts sowie vertiefte Kenntnisse im Europarecht und zumindest Grundkenntnisse im Völkerrecht nachgefragt. Darauf will der Schwerpunktbereich vorbereiten. Karrieremöglichkeiten für europäisch und international ausgerichtete Absolventen finden sich nicht nur in europäischen und internationalen Organisationen oder im Auswärtigen Dienst. Auch für Behörden, Anwaltskanzleien und Unternehmen in Deutschland werden Juristen mit europarechtlichen und völkerrechtlichen Kenntnissen immer wichtiger.